Die Jugenderziehungseinrichtung in Łobżenica ist eine Einrichtung für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die eine besondere Organisation des Unterrichts, besondere Erziehungsmethoden, psychologische und pädagogische Hilfe sowie Resozialisierungsmaßnahmen benötigen. Die Einrichtung übernimmt Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben für sozial unangepasste Jugendliche, die Unterstützung bei der Änderung ihrer Einstellungen und Verhaltensweisen benötigen.

Das Hauptziel besteht darin, Anzeichen sozialer Unangepasstheit zu beseitigen und die Jugendlichen auf ein selbstständiges, verantwortungsbewusstes und gesetzeskonformes Leben nach Verlassen der Einrichtung vorzubereiten. Die Jugendlichen lernen, sich in der Gesellschaft zurechtzufinden, entwickeln soziale und berufliche Kompetenzen und lernen, anderen gegenüber Respekt zu zeigen sowie Verantwortung für die eigenen Entscheidungen zu übernehmen.

Die Einrichtung hat zwei Standorte: einen in Łobżenica und einen in Kijaszków. In jeder Einrichtung können bis zu 60 Zöglingen untergebracht werden. Die Unterbringung in der Jugenderziehungseinrichtung erfolgt auf der Grundlage einer rechtskräftigen Entscheidung des Familiengerichts über die Anwendung einer Erziehungsmaßnahme sowie einer Überweisung durch die Kommission für die Überweisung von Minderjährigen in Jugenderziehungseinrichtungen.

Die Organisationsstruktur der Einrichtung umfasst:

  • Grundschule.
  • Berufsbildende Handwerksschule I. Grades, die die folgenden Berufe ausbildet: Schlosser und Kfz-Mechaniker.
  • Das Internat (Betreuungs- und Erziehungsteil) umfasst Unterkunft, Erziehung und Alltagsorganisation.
  • Ein Team von Fachleuten, bestehend aus Psychologen, Pädagogen und Therapeuten.
  • Ein Verwaltungs- und Technikteam ist für die Betreuung und Organisation des Betriebs der Einrichtung zuständig.

Die Jugenderziehungseinrichtung in Łobżenica ist eine Resozialisierungseinrichtung, die zum Bildungssystem gehört. Die Grundlage seiner Aufgaben bilden folgende Vorschriften: 

  • das Gesetz vom 14. Dezember 2016 – Bildungsgesetz,
  • die Verordnung des Ministers für Nationale Bildung vom 2. November 2015 über Jugenderziehungseinrichtungen,
  • Gesetz zur Förderung und Resozialisierung von Minderjährigen (2022).

Die Einrichtung ist rund um die Uhr geöffnet und bietet den Zöglingen Unterkunft, Verpflegung sowie pädagogische, didaktische, therapeutische, psychologische, medizinische und psychiatrische Betreuung und Beratung.

Der Resozialisierungsprozess wird durch Unterricht, Erziehungs- und Resozialisierungsmaßnahmen, Einzel- und Gruppentherapien sowie die Teilnahme an sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Aktivitäten umgesetzt. Für jeden Zögling wird ein individuelles Arbeitsprogramm von einem Team aus Fachleuten – Erziehern, Lehrern, Psychologen und Pädagogen – erstellt.

Das Leben in der Einrichtung unterliegt einem bestimmten Tagesrhythmus. Dieser umfasst unter anderem das Aufstehen am Morgen, das Frühstück, den Unterricht, nachmittags Erziehungs- und Resozialisierungsmaßnahmen sowie Freizeitaktivitäten, anschließend das Abendessen und schließlich die Nachtruhe. Es herrscht ein System von Regeln und Vorschriften, die Verantwortung, Selbstständigkeit und Zusammenarbeit lehren. Der Kontakt zu Eltern und Erziehungsberechtigten erfolgt gemäß den Vorschriften der Einrichtung.

Die Jugenderziehungseinrichtung in Łobżenica ist keine Strafanstalt. Ihre Aufgabe ist keine Bestrafung, sondern Hilfe und Unterstützung. Die Einrichtung bietet Jugendlichen eine zweite Chance, sich weiterzubilden, sich zu entwickeln und ihre bisherige Lebensweise zu verändern. Die Einrichtung erfüllt eine wichtige soziale Funktion, indem es Erziehungs-, Bildungs- und Therapiemaßnahmen miteinander verbindet. Ihre Aufgabe besteht darin, junge Menschen auf ein würdiges, verantwortungsbewusstes und selbstständiges Leben in der Gesellschaft vorzubereiten.

Grundrechte der Zöglinge der Jugenderziehungseinrichtung

  1. Recht auf Bildung


Jeder Zögling hat das Recht auf kostenlose Bildung und ist verpflichtet, die Schulpflicht zu erfüllen. Die Jugenderziehungseinrichtung gewährleistet den Zugang zu Grund- und Berufsschulen sowie die Möglichkeit, Interessen durch Kunst-, Sport- und Berufsclubs zu entwickeln.

  • Recht auf Achtung der persönlichen Würde und Privatsphäre


Die Zöglinge haben das Recht auf Respekt seitens der Erzieher, Lehrer und Gleichaltrigen. Jede Form von körperlicher oder psychischer Gewalt oder Demütigung ist verboten. Jeder hat das Recht, seine eigenen Ansichten und Gefühle auf kulturelle Weise auszudrücken.

  • Recht auf Sicherheit und Gesundheitsschutz


Die Einrichtung ist verpflichtet, den Zöglingen sichere und hygienische Aufenthaltsbedingungen, medizinische Versorgung und psychologische Hilfe zu gewährleisten. Minderjährige haben das Recht auf Schutz vor allen Formen von Gewalt, Sucht und Demoralisierung.

  • Recht auf Kontakt mit der Familie und Angehörigen


Der Zögling hat das Recht, mit seinen Eltern oder Erziehungsberechtigten durch Briefe, Telefonate und Besuche, die gemäß den Vorschriften der Einrichtung stattfinden, in Kontakt zu bleiben. Diese Kontakte sind von großer erzieherischer und emotionaler Bedeutung.

  • Recht auf Information und Meinungsäußerung


Der Minderjährige hat das Recht, über seine Rechte und Pflichten sowie die in der Einrichtung geltenden Regeln informiert zu werden. Er kann seine Meinung über das Leben in der Einrichtung äußern und Anträge sowie Vorschläge zur Organisation von Aktivitäten oder zu den Aufenthaltsbedingungen einreichen.

  • Recht auf psychologische, pädagogische und therapeutische Hilfe


Jeder Zögling kann individuelle Unterstützung durch einen Psychologen, Pädagogen, Erzieher oder Therapeuten in Anspruch nehmen. Diese Hilfe zielt darauf ab, emotionale, familiäre und soziale Probleme zu lösen und den Resozialisierungsprozess zu unterstützen.

  • Recht auf Teilnahme am Leben der Erziehungsgemeinschaft


Die Zöglinge haben das Recht, am Leben der Gruppe und der Einrichtung teilzunehmen, sich an der Selbstverwaltung der Zöglinge zu beteiligen und über bestimmte Angelegenheiten der Jugenderziehungseinrichtung-Gemeinschaft mitzuentscheiden.

  • Recht auf Freizeit und Erholung


Nach dem Unterricht und den Erziehungsmaßnahmen haben die Zöglinge das Recht auf Erholung, Freizeitgestaltung und die Entwicklung ihrer Interessen, sofern dies mit den Vorschriften der Einrichtung vereinbar ist.

  • Recht auf Schutz personenbezogener Daten und auf Briefgeheimnis


Die personenbezogenen Daten des Zöglings sowie seine Korrespondenz sind geschützt. Die Erzieher dürfen nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen oder wenn es die Sicherheit des Kindes erfordert eingreifen.

Die Achtung der Rechte Minderjähriger ist die Grundlage für eine erfolgreiche Resozialisierung. Das Bewusstsein, mit Respekt behandelt zu werden und Einfluss auf das eigene Leben zu haben, ermöglicht es ihnen, ihr Selbstwertgefühl wieder aufzubauen, Verantwortung zu lernen und sich darauf vorzubereiten, in der Gesellschaft gemäß den Regeln von Recht und Ethik zu funktionieren.

Kontakt:

Młodzieżowy Ośrodek Wychowawczy w Łobżenicy
(Jugenderziehungseinrichtung in Łobżenica)

E-Mail: sekretariat.zpw@lobzenica.pl

Tel. +48 67 345 13 29

ŁOBŻENICA          89-310 Łobżenica ul. Złotowska 14, Woiwodschaft Großpolen

KIJASZKOWO        89-320 Wysoka,  Kijaszkowo 23,  Woiwodschaft Großpolen